Rathaus Kaufbeuren — im Vordergrund Kette und Schloss als Symbol für fehlende Transparenz

Bürgerantrag · Beschlußantrag an den Stadtrat

Informationsfreiheit für Kaufbeuren

Unterschreiben Sie für mehr Transparenz in Stadtpolitik und Verwaltung.

Was die Unterschrift bewirkt — und was nicht

Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie einen Bürgerantrag (Art. 18b Bayerische Gemeindeordnung). Damit empfehlen Sie dem Stadtrat, eine Informationsfreiheitssatzung (IFS) auszuarbeiten und zu beschließen.

Nicht damit gemeint: eine fertige Satzung per Unterschrift „durchzusetzen“. Inhalt, Ausnahmen und Verfahren legt der Stadtrat in eigener Verantwortung fest — ggf. mit Unterstützung der Verwaltung.

Das letzte Wort hat der Stadtrat (Zustimmung, Ablehnung oder eine abgewandelte Lösung).

Ablauf in Kürze:

  1. Unterschriften sammeln und bei der Stadt einreichen
  2. Stadt prüft die Gültigkeit
  3. Bei genügend gültigen Unterschriften: Beschlussantrag an den Stadtrat
  4. Stadtrat und Verwaltung beraten — Satzung ausarbeiten
  5. Stadtrat beschließt

Worum geht es?

Mit einer Informationsfreiheitssatzung (IFS) legt die Stadt fest, wie Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen der Stadtverwaltung erhalten — verständlich, nachvollziehbar und möglichst auch digital.

Unser Bürgerantrag empfiehlt dem Stadtrat, eine solche Satzung zu prüfen und zu beschließen. Ziel ist mehr Transparenz bei Entscheidungen, die unser tägliches Leben betreffen: Stadtentwicklung, Verkehr, Kultur, Finanzen im öffentlichen Teil — ohne Geheimnisse aus dem nicht-öffentlichen Bereich preiszugeben.

Argumente für eine IFS in Kaufbeuren

Kurz und sachlich — warum sich eine Satzung für unsere Stadt lohnt:

Vertrauen in Politik & Verwaltung

Wer Unterlagen nachvollziehen kann, muss weniger raten. Transparenz stärkt Zusammenarbeit statt Misstrauen.

Echte Beteiligung

Mitreden braucht Information. Klare Zugangsregeln helfen allen — nicht nur Insidern.

Feste Spielregeln

Fristen, Ansprechstellen und Veröffentlichungspflichten ersetzen Einzelfallentscheidungen.

Bayern ohne IFG

14 von 16 Ländern haben ein Informationsfreiheitsgesetz — Bayern nicht. Kommunale Satzungen sind ein bewährter Weg von unten.

Erfahrung in der Nachbarschaft

Dutzende bayerischer Städte haben bereits eine IFS — der Aufwand ist beherrschbar.

Rechenschaft mit Steuergeldern

Transparenz bei öffentlichen Entscheidungen erleichtert Kontrolle — ohne Personendaten preiszugeben.

Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und nicht-öffentliche Sitzungsteile bleiben geschützt — eine IFS regelt den Zugang zu öffentlichen Verwaltungsinformationen.

Kein neues Großprojekt —
nur konsequente Nutzung dessen, was schon da ist

Für Stadtratssitzungen gibt es bereits ein digitales System, das auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist. Viele Unterlagen werden dort heute jedoch nur für Stadträtinnen und Stadträte bereitgestellt — obwohl es sich um den öffentlichen Teil der Sitzungen handelt und diese Informationen nicht geheim sind.

In der Praxis ist das nur ein Häkchen in der Verwaltung: Wird es gesetzt, können alle Kaufbeurerinnen und Kaufbeurer die Unterlagen ebenfalls abrufen. Eine Informationsfreiheitssatzung macht aus dieser Möglichkeit eine verlässliche, dauerhafte Regel — ohne die Verwaltung mit parallelen Systemen zu belasten.

  • Bestehende Infrastruktur weiterverwenden
  • Öffentliche Sitzungsunterlagen konsequent freigeben
  • Klare Regeln statt Einzelfallentscheidungen

Dadurch sind die meisten Anfragen bereits im Vorfeld beantwortet und es entsteht wenig Aufwand für die Verwaltung.

Was der Stadtrat ausarbeiten könnte

Die Unterschriftenliste legt keinen Satzungstext fest. Sie empfiehlt dem Stadtrat, eine IFS zu erlassen. Typischerweise regelt eine Satzung im Gemeinde-Wirkungskreis unter anderem:

  • Proaktive Veröffentlichung — z. B. Tagesordnungen, öffentliche Sitzungsunterlagen, wichtige Pläne und Beschlüsse (digital nachvollziehbar)
  • Informationszugang auf Antrag — für Unterlagen, die noch nicht veröffentlicht sind
  • Fristen und Anlaufstellen — wer wann antwortet
  • Ausnahmen — Schutz von Personen, laufende Verfahren, Geheimhaltungspflichten

Als Orientierung dient vielen Kommunen eine Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern — der Stadtrat entscheidet frei über den endgültigen Wortlaut.

So können Sie mitmachen

  1. PDF herunterladen

    Laden Sie die offizielle Unterschriftenliste herunter und drucken Sie sie aus.

  2. Leserlich unterschreiben

    Tragen Sie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Datum in Druckbuchstaben ein und unterschreiben Sie handschriftlich. Nur eine Unterschrift pro Person.

  3. Abgeben oder zusenden

    Listen zum Weitersammeln gerne an Freunde und Nachbarn weitergeben. Ausgefüllte Listen bei unserer Vertrauensperson einreichen — nur originale, handschriftliche Unterschriften sind gültig (keine Scans oder E-Mail).

    So geht’s: per Post an die Adresse unten oder nach vorheriger Absprache persönliche Übergabe.

Jetzt Unterschriftenliste öffnen (PDF)

Wer darf unterschreiben?

Unterschreiben dürfen alle wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger der Stadt Kaufbeuren einschließlich der Stadtteile — mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Unterschriften ohne Kaufbeurer Hauptwohnsitz können bei der Prüfung nicht angerechnet werden.

Bitte achten Sie auf leserliche Angaben. Jede gültige Unterschrift zählt — und hilft, dass der Stadtrat unser Anliegen ernst nimmt.

Vertrauensperson & Rückfragen

Dieser Bürgerantrag wird ehrenamtlich von mir als Kaufbeurer Bürgerin initiiert.

Sie möchten den Antrag unterstützen, haben Fragen oder möchten ausgefüllte Listen abgeben?

  • Postalisch: Senden Sie die Listen einfach an die unten genannte Adresse.
  • Persönlich: Eine Übergabe ist nach vorheriger Absprache möglich.

Claudia Goßner
Buchloer Str. 6
87600 Kaufbeuren
Rückfragen per E-Mail: claudia1@gossner.info

Porträtfoto von Claudia Goßner
Claudia Goßner

Kurz gefragt

Was passiert nach der Einreichung?

Die Stadt prüft die Unterschriften. Sind genügend davon gültig, wird der Bürgerantrag dem Stadtrat als Beschlußantrag vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet, ob eine Informationsfreiheitssatzung erlassen wird — und in welcher Form. Die Unterschrift ist eine Empfehlung, kein automatischer Beschluss.

Warum brauchen wir mehr als 960 Unterschriften?

960 ist das rechtliche Minimum — in der Praxis scheitern einzelne Zeilen an Lesbarkeit, Dopplungen oder fehlendem Hauptwohnsitz. Ein Puffer bis 1100 und mehr erhöht die Chance, dass am Ende genug gültige Unterschriften anerkannt werden.

Warum nur Post — keine E-Mail oder Scan?

Für die Prüfung durch die Stadt zählen nur Unterschriften auf der gedruckten Liste mit eigenhändiger Unterschrift. Kopien oder digitale Übermittlung reichen rechtlich nicht aus.

Wie wird der Besucherzähler gezählt?

Bei jedem Aufruf der Startseite wird ein anonymer Zähler in einer kleinen Datenbank auf dem Webserver um eins erhöht. Es werden keine Cookies gesetzt und keine Namen oder Profile gespeichert.

Einwände & Antworten

Droht der Verwaltung dadurch eine Überlastung?

Nein. Die Erfahrungen aus vielen anderen Städten und Bundesländern zeigen eindeutig: Die Sorge vor einer Anfragenflut oder unnötiger Bürokratie ist unbegründet. Das Recht auf Information wird von Bürgerinnen und Bürgern sehr verantwortungsvoll genutzt.

Eine Informationsfreiheitssatzung regelt den Zugang zu Informationen auf zwei einfache Wege:

  1. Proaktiv & digital (Der Regelfall): Öffentliche Sitzungsunterlagen, Gutachten, Baupläne und Berichte werden von der Stadt direkt im Internet bereitgestellt. Wenn Informationen ohnehin online stehen, entstehen gar nicht erst viele Einzelfallanfragen. Das spart der Verwaltung Zeit und reduziert Rückfragen.
  2. Auf Anfrage (Für Spezielles): Bürgerinnen und Bürger können bei Bedarf Einsicht in weitere amtliche Dokumente und Verträge erhalten.

Das Prinzip: Es geht nicht darum, ein kompliziertes neues System oder zusätzliche Bürokratie aufzubauen, sondern vorhandene Unterlagen der Stadt unkompliziert für alle zugänglich zu machen.

Fallen dadurch hohe Kosten an?

Eine Informationsfreiheitssatzung sorgt dafür, dass Transparenz nicht am Geldbeutel scheitert — schützt aber gleichzeitig die Stadt vor unnötigen Kosten.

So wird das in der Praxis geregelt:

  • Kostenlos für alle: Standard-Auskünfte, digitale Dokumente (z. B. im Internet bereitgestellte Unterlagen) und einfache E-Mail-Antworten kosten keinen Cent.
  • Gebühren nur bei echtem Mehraufwand: Wenn die Verwaltung alte Akten im Archiv suchen, Unterlagen aufwendig prüfen oder dicke Aktenordner auf Papier kopieren muss, wird dafür eine angemessene Gebühr fällig.

Der Vorteil: Der Stadtrat legt die Gebührenordnung selbst bürgerfreundlich fest. Wer einfache Fragen hat oder digitale Dokumente einsehen möchte, zahlt nichts. Und wenn eine Anfrage doch etwas kostet, muss die Stadt den Bürger darüber vorab informieren.

Brauchen wir eine Satzung, wenn die Verwaltung ohnehin meist antwortet?

Ja, denn eine Satzung wandelt eine „Gefälligkeit“ in ein echtes Recht um.

Bisher gilt: Wer von der Stadt eine Information möchte, muss meist ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Der Bürger muss also begründen, warum er etwas wissen darf. Oft zeigt sich die Verwaltung zwar kooperativ — ein Rechtsanspruch besteht ohne die Satzung aber nicht.

Eine Informationsfreiheitssatzung dreht dieses Prinzip um:

  • Antrag ohne Begründung: Sie müssen nicht mehr erklären, warum Sie eine Information brauchen. Das Recht auf Wissen gilt einfach so für jeden Kaufbeurer Bürger.
  • Verlässliche Spielregeln: Auskünfte hängen nicht mehr vom Wohlwollen der Stadtverwaltung oder dem jeweiligen Thema ab.
Darf Kaufbeuren überhaupt eine Informationsfreiheitssatzung erlassen?

Ja. Kommunen können im eigenen Wirkungskreis Satzungen erlassen (Art. 23 BayGO). Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Zulässigkeit kommunaler Informationsfreiheitssatzungen bestätigt — mit Schutzregeln für Persönlichkeitsrechte und Geheimhaltung. Mehr dazu (extern)

Reicht nicht Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz?

Art. 36 BayDSG eröffnet Auskunft zu personenbezogenen Daten, oft mit Nachweis eines berechtigten Interesses. Eine IFS kann darüber hinaus klare, bürgerfreundliche Regeln für den Zugang zu Verwaltungsinformationen im Gemeindebereich setzen — transparent und planbar.

Wenig Anfragen — also kein Bedarf?

Wenige Anfragen können auch bedeuten, dass Bürger ihr Recht nicht kennen oder Zugänge unklar sind. Eine Satzung macht Rechte sichtbar. Ob sie genutzt wird, ist kein Gegenargument gegen klare Transparenzregeln — genauso wenig wie wenige Brandmelder ein Argument gegen Brandschutz sind.

Weiterlesen & Quellen

Vertiefende Informationen — externe Seiten, Inhalte dort sind jeweils von den Betreibern verantwortlich: